BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Anbei eine Aufklärung warum der Müll 2025 teurer wird.
Als Obergrenze für Hauschlachtungen insgesamt in einem Betrieb gelten 2 GVE (Großvieheinheiten) pro Kalenderjahr.
04.11.2024
< 1 Minute
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass jegliche Hausschlachtung mindestens drei Arbeitstage vor ihrer Durchführung schriftlich mittels E-mail christian.schwarz@sabes.it beim Amtstierarzt gemeldet werden muss.
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025, 08:21 Uhr