[Nr. 3 / 29.04.2024 / Gemeinderat]
Formalisierung der Entscheidung den konsolidierten Haushalt für die Gebarung 2023 im Sinne der neuen Formulierung des Art.233-bis G.D.18.08.2000, Nr.267 Einheitstext der örtlichen Körperschaften nicht auszuarbeiten.